(von: AGJ)
„Hilfen für Kinder und Jugendliche nach §§ 27, 35 oder 41 SGB VIII im Ausland.“ Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ – die auf Grundlage der im Nov. 2003 verabschiedeten AGJ-Stellungnahme „Intensivpäd. Maßnahmen im Auslang gemäß §35 SGB VIII“ erarbeitet wurden.
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