(von Prof. Dr. jur. Wolfgang Heinz)
Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bestehe kein Anlass – so Wolfgang Heinz, Lehrstuhl für Krminologie und Strafrecht, Universität Konstanz. Richtig sei, dass jungen Menschen – in quantitativer Betrachtung – überproportional häufig als Straftäger auffallen. Diese Höherbelastung sei aber keine Besonderheit.
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