Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bestehe kein Anlass - so Wolfgang Heinz, Lehrstuhl für Krminologie und Strafrecht, Universität Konstanz. Richtig sei, dass jungen Menschen - in quantitativer Betrachtung - überproportional häufig als Straftäger auffallen. Diese Höherbelastung sei aber keine Besonderheit.