Information Individualpädagogik
17. Januar 2008, Prof. Dr. jur. Wolfgang Heinz

Stellungnahme zur Verschärfung des Jugendstrafrechts

Für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bestehe kein Anlass - so Wolfgang Heinz, Lehrstuhl für Krminologie und Strafrecht, Universität Konstanz. Richtig sei, dass jungen Menschen - in quantitativer Betrachtung - überproportional häufig als Straftäger auffallen. Diese Höherbelastung sei aber keine Besonderheit.

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