Information Individualpädagogik
11. Februar 2016, Verwaltungsgericht Hamburg

Verwaltungsgericht Hamburg untersagt die Pauschalfinanzierung von rechtsanspruchsgebundenen Einzelfallhilfen in der Kinder- und Jugendhilfe

Verwaltungsgericht Hamburg untersagt die Pauschalfinanzierung von rechtsanspruchsgebundenen Einzelfallhilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem soeben veröffentlichten Urteil (VG Hamburg, Urteil vom 10.12.2015, Az. 13 K 1532/12) wesentliche Teile der‚ Sozialräumlichen Hilfen und Angebote (SHA) der Freien und Hansestadt Hamburg für rechtswidrig erklärt und die Finanzierung der entsprechenden Hilfen durch Zuwendungen untersagt. Es bleibt abzuwarten, ob die Freie und Hansestadt Hamburg in Berufung geht und ob das Urteil u.U. auch einen Niederschlag in der zur Zeit in Vorbereitung befindlichen SGB VIII Novellierung findet.

Service