Die Arbeitsgruppe „Betriebserlaubnis/HzE“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat die „Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde“ neu erarbeitet. Auf der Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter in der vergangenen Woche ist diese von den Mitgliedern beschlossen worden.